Was wäre wenn? Eingetragene Partnerschaften von Lesben und Schwulen in Österreich
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Type
Book
Authors
ISBN 10
3902080000
Category
Publication Year
2000
Pages
143
Abstract
Rechtsinstitute für gleichgeschlechtliche Partner*innen mit jenen Rechten und Pflichten, die im Wesentlichen mit der Ehe verbunden sind, wurden bereits in einigen europäischen Staaten realisiert. In Österreich sind gleichgeschlechtliche Paare vor dem Gesetzt "Fremde". Ein solches Rechtsinstitut würde für die Betroffenen aber erhebliche Rechtssicherheit bringen.
Da nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zum Tragen kommen, erweisen sich die budgetrelevanten Folgen im wesentlichen als "Nullsummenspiel". Zusätzlich fallen Kosten bei der Einbeziehung der überlebenden gleichgeschlechtlichen Partner*innen in das Umlagesystem der Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der Pensionsversicherung an, somit für ein System, in das auch Homosexuelle jahrzehntelang Beiträge geleistet habe, ohne eine Absicherung ihrer möglicherweise vorhandenen Partner*innen im Todesfall auch zu lukrieren.
Die adäquate rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare ist somit frei von realpolitischen Sachzwängen im Sinne der Bedachtnahme auf die Verwendung öffentlicher Mittel. Es bleibt die rein gesellschaftspolitische Frage: Ist der Gesetzgeber bereit, hier gerechte Verhältnisse zu ermöglichen und damit beizutragen, gegen Vorurteile anzukämpfen, die in der Gesellschaft gegen Homosexuelle bestehen?
Nicht mehr und nicht weniger.
Da nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zum Tragen kommen, erweisen sich die budgetrelevanten Folgen im wesentlichen als "Nullsummenspiel". Zusätzlich fallen Kosten bei der Einbeziehung der überlebenden gleichgeschlechtlichen Partner*innen in das Umlagesystem der Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der Pensionsversicherung an, somit für ein System, in das auch Homosexuelle jahrzehntelang Beiträge geleistet habe, ohne eine Absicherung ihrer möglicherweise vorhandenen Partner*innen im Todesfall auch zu lukrieren.
Die adäquate rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare ist somit frei von realpolitischen Sachzwängen im Sinne der Bedachtnahme auf die Verwendung öffentlicher Mittel. Es bleibt die rein gesellschaftspolitische Frage: Ist der Gesetzgeber bereit, hier gerechte Verhältnisse zu ermöglichen und damit beizutragen, gegen Vorurteile anzukämpfen, die in der Gesellschaft gegen Homosexuelle bestehen?
Nicht mehr und nicht weniger.
Number of Copies
1
Library | Accession No | Call No | Copy No | Edition | Location | Availability |
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Main | 133 | 1 | Yes |